Konsultation zu den Anforderungen des Signaturgesetzes an die Geräte der Benutzer
Im Auftrag der Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen hat die Telekom-Control GmbH ein Konsulationsverfahren durchgeführt. Durch die Konsultation sollte der derzeitige Stand der Technik erkundet werden, um festzustellen, wie die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung zur Zeit umgesetzt werden können.
Hauptthemen der Konsultation waren: Dokumentenformate (wie kann sicher gestellt werden, dass das signierte Dokument sich nicht dynamisch verändert und dass es auf verschiedenen Rechnern immer in gleicher Weise dargestellt wird), Speicherung des privaten Schlüssels (z. B. Chipkarte), Kontrolle des Signators über den Signaturvorgang (insb. Sicherheitsfragen des Betriebssystems), Verwendung von Schlüsseln für andere Zwecke (Verschlüsselung, Authentifizierung, etc.), sichere Signaturprüfung
Die Aufsichtsstelle hat alle Interessierten, insbesondere aber Anbieter von Zertifizierungsdiensten und alle potenziellen Nutzer sicherer elektronischer Signaturverfahren - vor allem Behörden und E-Commerce-Anbieter - dazu eingeladen, im Konsultationsverfahren Stellung zu nehmen. Bis zum Ende der Stellungnahmefrist am 15.03.2000 sind Stellungnahmen von A-Trust, Card Solutions, Concord-Eracom, Datakom, Globalsign, iTA, dem Amt der oö. Landesregierung und von Siemens eingelangt.
Das Konsultationsdokument und die eingelangten Stellungnahmen samt einer redaktionellen Zusammenfassung stehen in den Formaten Word 97 und PDF zum Download bereit.





