Telekom-Control-Kommission
Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Signaturgesetzes obliegt gemäß § 13 SigG der Telekom-Control-Kommission.
Die Aufsichtsstelle hat insbesondere
1. die Umsetzung der Angaben im Sicherheits-
und im Zertifizierungskonzept zu überprüfen,
2. im Fall der Bereitstellung
sicherer elektronischer Signaturen die Verwendung geeigneter technischer Komponenten
und Verfahren (§ 18 SigG) zu überwachen,
3.
Zertifizierungsdiensteanbieter nach § 17 SigG
zu akkreditieren und
4. die organisatorische Aufsicht über Bestätigungsstellen
(§ 19 SigG) durchzuführen.
Die konkreten Anforderungen an Zertifizierungsdiensteanbieter, die der Aufsicht unterliegen, sind im Kapitel Informationen für Zertifizierungsdiensteanbieter näher erläutert.
Bei der Durchführung der Aufsicht bedient sich die Telekom-Control-Kommission der RTR-GmbH (§ 15 SigG), die auch als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission fungiert.
Weitere Informationen zur aufsichtsbehördlichen Tätigkeit finden Sie bei den Veröffentlichungen der Aufsichtsstelle, insbesondere im Bericht 4 Jahre Signaturgesetz. Nähere Angaben über die Organisation und die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.






