Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde durch § 5 des KommAustria-Gesetzes BGBl I 2001/32 gegründet und ist seit 01.04.2001 Rechtsnachfolgerin der früheren Telekom-Control GmbH.
Bei der Durchführung der Aufsicht bedient sich die Telekom-Control-Kommission als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen der RTR-GmbH (§ 15 SigG). Die RTR-GmbH prüft unter anderem die von den Zertifizierungsdiensteanbietern erstatteten Anzeigen und Anträge auf Akkreditierung, führt im Auftrag der Telekom-Control-Kommission weitere Erhebungen wie z. B. eine Besichtigung der Einrichtungen des Zertifizierungsdiensteberichters vor und erstattet darüber Berichte an die Telekom-Control-Kommission.
Die RTR-GmbH hat insbesondere die Verzeichnisse der Zertifizierungsdiensteanbieter zu führen. Im Fall des begründeten Verdachts, dass die Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes nicht eingehalten werden, kann die RTR-GmbH unmittelbar die vorläufige Untersagung der Tätigkeit eines Anbieters oder geeignete gelindere Maßnahmen anordnen.
Weitere Informationen zur aufsichtsbehördlichen Tätigkeit finden Sie bei den Veröffentlichungen der Aufsichtsstelle, insbesondere im Bericht 4 Jahre Signaturgesetz. Nähere Angaben über die Organisation und die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.





