RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Bestätigungsstellen

In technischen Fragen bedient sich die Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen einer der Bestätigungsstellen, über die sie die organisatorische Aufsicht ausübt.

Bei technischen Komponenten und Verfahren für die Erzeugung sicherer Signaturen muss von einer Bestätigungsstelle bescheinigt sein, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind (§ 18 Abs. 5 SigG). Als erste und bislang einzige österreichische Bestätigungsstelle wurde der Verein "Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)" durch die Verordnung BGBl II 2000/31 anerkannt.

Die Bescheinigungen anderer Bestätigungsstellen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind den Bescheinigungen österreichischer Bestätigungsstellen gleichgestellt; Links auf die Websites der Bestätigungsstellen finden Sie auf der Linkseite.