RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Dienstaufnahme

Datum, an dem der Zertifizierungsdiensteanbieter den beschriebenen Zertifizierungsdienst aufgenommen hat. Gemäß § 6 Abs. 2 SigG ist der Zertifizierungsdiensteanbieter verpflichtet, die Aufnahme seiner Dienste anzuzeigen. Die tatsächliche Dienstaufnahme erfolgt unter Umständen später. Auf der Website der Aufsichtsstelle sind sowohl die Daten des Einlangens der Anzeigen des Zertifizierungsdiensteanbieters als auch die Daten der angezeigten Dienstaufnahmen ersichtlich.