Aufbewahrung der Signaturerstellungsdaten
Die Vertrauenswürdigkeit einer elektronischen Signatur hängt in erheblichem Maße davon ab, wie der private Schlüssel aufbewahrt wird. Wenn der private Schlüssel entsprechend den Erfordernissen für sichere elektronische Signaturen in einer sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert wird (z. B. eine Signatur-Chipkarte) und diese niemals verlassen kann, wird man der damit erzeugten elektronischen Signatur im allgemeinen mehr vertrauen, als wenn der private Schlüssel auf der Festplatte eines für mehrere Personen zugänglichen Rechners gespeichert ist.
An dieser Stelle sind folgende Eintragungen möglich:
- lesbarer Datenträger (z. B. Diskette, Festplatte, Speicher-Chipkarte)
- nicht lesbarer Datenträger (z. B. Prozessor-Chipkarte, die nicht als sichere Signaturerstellungseinheit evaluiert und bescheinigt ist)
- sichere Signaturerstellungseinheit
| aktiv? qual.? fort.? |
Aufbewahrung der Signaturerstellungsdaten | Anbieter | Zertifizierungsdienst |
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nicht anwendbar | Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen | Sicherer Zeitstempeldienst |
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sichere Signaturerstellungseinheit | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Premium |
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sichere Signaturerstellungseinheit | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign premium mobile |
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sichere Signaturerstellungseinheit | A1 Telekom Austria AG (bis 30.09.2002: Datakom Austria GmbH) | a-sign Premium |
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sichere Signaturerstellungseinheit | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Uni |
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sichere Signaturerstellungseinheit | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | trust|sign |





