RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Sichere elektronische Signaturen?

Hier wird angegeben, ob die beim betreffenden Zertifizierungsdienst angegebenen Zertifikate für sichere elektronische Signaturen geeignet sind. Eine sichere elektronische Signatur zeichnet sich nach § 2 Z 3 SigG dadurch aus, dass sie

  1. ausschließlich dem Signator zugeordnet ist,
  2. die Identifizierung des Signators ermöglicht,
  3. mit Mitteln erstellt wird, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann,
  4. mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft ist, daß jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann,
  5. auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren erstellt wird, die den Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes und der zugehörigen Verordnungen entsprechen.
aktiv?  
qual.?  
fort.?  
Sichere elektronische Signaturen? Anbieter Zertifizierungsdienst
aktiver Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign Premium
aktiver Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign premium mobile
aktiver Dienst keine qualifizierten Zertifikate keine fortgeschrittenen elektronischen Signaturen ja Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Sicherer Zeitstempeldienst
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A1 Telekom Austria AG (bis 30.09.2002: Datakom Austria GmbH) a-sign Premium
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign Uni
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH trust|sign