Sichere elektronische Signaturen?
Hier wird angegeben, ob die beim betreffenden Zertifizierungsdienst angegebenen Zertifikate für sichere elektronische Signaturen geeignet sind. Eine sichere elektronische Signatur zeichnet sich nach § 2 Z 3 SigG dadurch aus, dass sie
- ausschließlich dem Signator zugeordnet ist,
- die Identifizierung des Signators ermöglicht,
- mit Mitteln erstellt wird, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann,
- mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft ist, daß jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann,
- auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren erstellt wird, die den Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes und der zugehörigen Verordnungen entsprechen.
| aktiv? qual.? fort.? |
Sichere elektronische Signaturen? | Anbieter | Zertifizierungsdienst |
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ja | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Premium |
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ja | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign premium mobile |
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ja | Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen | Sicherer Zeitstempeldienst |
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ja | A1 Telekom Austria AG (bis 30.09.2002: Datakom Austria GmbH) | a-sign Premium |
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ja | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Uni |
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ja | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | trust|sign |





