Bezeichnung
Die Bezeichnung eines Zertifizierungsdienstes ist vom Zertifizierungsdiensteanbieter frei wählbar. Das Wort "strong" etwa kann bei verschiedenen Anbietern in verschiedener Bedeutung verwendet werden.
Die Begriffe "qualifiziert", "akkreditiert" und "sichere elektronische Signatur" hingegen sind im Signaturgesetz definiert.





