Identitätsprüfung
Hier wird beschrieben, nach welchem Verfahren ein Zertifizierungsanbieter die Identität einer Person prüft, bevor er ihr ein Zertifikat ausstellt. Bei manchen Diensten wird keine Identitätsprüfung vorgenommen und z. B. nur überprüft, ob an die vom Signator in einem Webformular angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zugestellt werden kann.
Für qualifizierte Zertifikate ist gemäß § 11 SigV die Überprüfung der Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises vorgeschrieben.
| aktiv? qual.? fort.? |
Identitätsprüfung | Anbieter | Zertifizierungsdienst |
|---|---|---|---|
|
Identitätsprüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises oder mittels eines RSa-Briefs oder aufgrund der Bestätigung einer öffentlichen Einrichtung | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign premium mobile |
|
Identitätsprüfung mit amtlichem Lichtbildausweis | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Premium |
|
nicht anwendbar | Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen | Sicherer Zeitstempeldienst |
|
Identitätsprüfung mit amtlichem Lichtbildausweis | A1 Telekom Austria AG (bis 30.09.2002: Datakom Austria GmbH) | a-sign Premium |
|
Identitätsprüfung mit amtlichem Lichtbildausweis | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | a.sign Uni |
|
Identitätsprüfung mit amtlichem Lichtbildausweis | A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH | trust|sign |





