RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Akkreditierung?

Zertifizierungsdiensteanbieter, die sichere elektronische Signaturverfahren bereitstellen und die in § 17 SigG genannten Voraussetzungen erfüllen, sind auf Antrag von der Aufsichtsstelle zu akkreditieren. Einige der Voraussetzungen für die Akkreditierung beziehen sich tatsächlich auf den Anbieter (z. B. Zuverlässigkeit des Personals), andere jedoch auf konkrete Zertifizierungsdienste dieses Anbieters. Der Umstand, dass ein Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditiert ist, lässt also nicht darauf schließen, dass alle Zertifizierungsdienste dieses Anbieters denselben Qualitätsmaßstäben entsprechen. Aus dem von der Aufsichtsstelle betriebenen Verzeichnisdienst geht hervor, mit welchen Zertifizierungsdiensten ein akkreditierter Anbieter die Voraussetzungen für eine Akkreditierung erfüllt.

aktiv?  
qual.?  
fort.?  
Akkreditierung? Anbieter Zertifizierungsdienst
aktiver Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign Premium
aktiver Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign premium mobile
aktiver Dienst keine qualifizierten Zertifikate keine fortgeschrittenen elektronischen Signaturen nein Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Sicherer Zeitstempeldienst
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A1 Telekom Austria AG (bis 30.09.2002: Datakom Austria GmbH) a-sign Premium
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH a.sign Uni
eingestellter Dienst qualifizierte Zertifikate fortgeschrittene elektronische Signaturen ja A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH trust|sign