RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Signaturrecht

Die Grundlage für die Anerkennung elektronischer Signaturen im österreichischen Recht wurde durch das Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG), BGBl. I Nr. 190/1999 geschaffen.

Österreich war damit das erste Land, das die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen umgesetzt hat.

Das Signaturgesetz wird durch die Signaturverordnung näher ausgeführt.

Die Bestätigungsstellenverordnung legt Kriterien für die Feststellung der Eignung von Bestätigungsstellen fest. Mit der Verordnung BGBl II 2000/31 wurde die Eignung des Vereins "Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)" als Bestätigungsstelle festgestellt.

Eine Übersicht über alle auf dieser Website abrufbaren Rechtsvorschriften und Materialien zum Signaturrecht finden Sie im Kapitel Dokumente.