RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

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Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate

Qualifizierte Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:

a) Angabe, daß das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird;

b) Angabe des Zertifizierungsdiensteanbieters und des Staates, in dem er niedergelassen ist;

c) Name des Unterzeichners oder ein Pseudonym, das als solches zu identifizieren ist;

d) Platz für ein spezifisches Attribut des Unterzeichners, das gegebenenfalls je nach Bestimmungszweck des Zertifikats aufgenommen wird;

e) Signaturprüfdaten, die den vom Unterzeichner kontrollierten Signaturerstellungsdaten entsprechen;

f) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;

g) Identitätscode des Zertifikats;

h) die fortgeschrittene elektronische Signatur des ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieters;

i) gegebenenfalls Beschränkungen des Geltungsbereichs des Zertifikats und

j) gegebenenfalls Begrenzungen des Wertes der Transaktionen, für die das Zertifikat verwendet werden kann.