Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate
Qualifizierte Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:
a) Angabe, daß das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird;
b) Angabe des Zertifizierungsdiensteanbieters und des Staates, in dem er niedergelassen ist;
c) Name des Unterzeichners oder ein Pseudonym, das als solches zu identifizieren ist;
d) Platz für ein spezifisches Attribut des Unterzeichners, das gegebenenfalls je nach Bestimmungszweck des Zertifikats aufgenommen wird;
e) Signaturprüfdaten, die den vom Unterzeichner kontrollierten Signaturerstellungsdaten entsprechen;
f) Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;
g) Identitätscode des Zertifikats;
h) die fortgeschrittene elektronische Signatur des ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieters;
i) gegebenenfalls Beschränkungen des Geltungsbereichs des Zertifikats und
j) gegebenenfalls Begrenzungen des Wertes der Transaktionen, für die das Zertifikat verwendet werden kann.







