Signaturrichtlinie
Am 19.01.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12) die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen veröffentlicht. Die Richtlinie muss in allen Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001 umgesetzt werden. Das österreichische Signaturgesetz entspricht bereits der Richtlinie.
Die Richtlinie steht in allen EU-Amtssprachen zum Download bereit. Materialien zur Richtlinie finden Sie auch bei der EU-Kommission.
Siehe auch die Entscheidungen der Kommission betreffend Mindestkriterien für Bestätigungsstellen und betreffend allgemein anerkannte Normen.
Einleitung Signaturrichtlinie
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Marktzugang
Artikel 4 Binnenmarktgrundsätze
Artikel 5 Rechtswirkung elektronischer Signaturen
Artikel 6 Haftung
Artikel 7 Internationale Aspekte
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Ausschuß
Artikel 10 Aufgaben des Ausschusses
Artikel 11 Notifizierung
Artikel 12 Überprüfung
Artikel 13 Durchführung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15 Adressaten
Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate
Anhang II Anforderungen an Zertifizierungsdiensteanbieter, die qualifizierte Zertifikate ausstellen
Anhang III Anforderungen an sichere Signaturerstellungseinheiten
Anhang IV Empfehlungen für die sichere Signaturprüfung






