Verordnungen zu Bestätigungsstellen
Die Europäische Kommission hat in einer Entscheidung vom 16.11.2000 Mindestkriterien für die Anerkennung von Bestätigungsstellen festgelegt.
Diese Entscheidung wurde mit der Bestätigungsstellenverordnung (BGBl II 2002/117 und BGBl II 2002/299) auch im österreichischen Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese Verordnung wurde offenbar irrtümlich unter zwei verschiedenen BGBl-Nummern praktisch gleichlautend veröffentlicht.
Mit der Verordnung BGBl II 2000/31 wurde die Eignung des Vereins "Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)" als Bestätigungsstelle festgestellt.






