Verzeichnis
Das Signaturgesetz verpflichtet die Aufsichtsstelle dazu, elektronisch jederzeit allgemein gültige Verzeichnisse der Zertifizierungsdiensteanbieter zu führen. Diese Verzeichnisse entsprechen weitgehend den Sicherheitskriterien, wie sie von den qualifizierten Zertifizierungsdiensteanbietern einzuhalten sind. Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept der Aufsichtsstelle ist hier abrufbar.
Am 24.09.2002 wurde der Echtbetrieb des Verzeichnisses aufgenommen. Seit 11.01.2012 wird das Verzeichnis als vertrauenswürdige Liste (Trust-service Status List im Sinne von ETSI TS 102 231) bereitgestellt. Bitte lesen Sie auch die weiteren Sicherheitshinweise für den Zugriff auf die Verzeichnisse der Aufsichtsstelle.





