Verzeichnis
Das Signaturgesetz verpflichtet die Aufsichtsstelle dazu, elektronisch jederzeit allgemein gültige Verzeichnisse der Zertifizierungsdiensteanbieter zu führen. Diese Verzeichnisse entsprechen den selben Sicherheitskriterien, wie sie von den qualifizierten Zertifizierungsdiensteanbietern einzuhalten sind. Das Sicherheits- und Zertifizierungskonzept der Aufsichtsstelle ist hier abrufbar.
Am 24.09.2002 wurde der Echtbetrieb des Verzeichnisses aufgenommen. Die den Zertifizierungsdiensteanbietern ausgestellten Zertifikate können im Menüpunkt 'Suche' abgerufen werden. Für die Nutzung des Verzeichnisdienstes der Aufsichtsstelle müssen Sie das jeweils aktuelle Top-Zertifikat der Aufsichtsstelle in ihrem Browser installieren. Bitte lesen Sie auch die weiteren Sicherheitshinweise für den Zugriff auf die Verzeichnisse der Aufsichtsstelle.






